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US-Erbschaftssteuer: Das übersehene Risiko für deutsche Expats mit US-Anlagen

Viele deutsche Expats investieren über Broker wie Interactive Brokers (IBKR) in US-Aktien oder ETFs – ohne zu wissen, dass im Todesfall die US-Erbschaftssteuer (Estate Tax) zuschlagen kann.

 

Die US-Estate Tax fällt an, wenn eine Nicht-US-Person (z. B. deutscher Staatsbürger ohne US-Greencard) US-Vermögen vererbt. US-Vermögen ("US situs assets") umfasst:
 

  • US-Aktien (z. B. Google, Microsoft, Apple – egal über welche Börse gekauft)

  • US-ETFs (domiziliert in den USA)

  • Immobilien in den USA

  • Bargeld auf US-Konten



Wer als Nicht-US-Person mehr als 60.000 USD in sogenannten US-situs assets (z. B. Apple-Aktien, US-ETFs) hält, unterliegt bei Tod der US-Estate Tax – mit Steuersätzen von 26% zu 40 %. 

 

Hinweis: Bei der US-Erbschaftssteuer zählt der Status des Verstorbenen und dessen Vermögensstruktur – nicht der Wohnsitz oder Status der Erben.

Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA existiert, schützt aber nicht vor der US-Steuer, sondern koordiniert nur, welches Land wie besteuert.

 

Wichtig: Wer sein Depot bei IBKR LLC (USA) führt (z. B. Expats in den VAE), hat keinen automatischen Zugriff der Erben, sondern muss erst ein US-Nachlassverfahren durchlaufen – inklusive Meldung an den IRS (Form 706-NA).

Empfehlung: Statt Direktinvestments in US-Aktien/ETFs lieber über UCITS-ETFs mit Sitz in Irland investieren – diese gelten nicht als US-Vermögen und sind erbfall-sicherer.

Wer sein Vermögen in den USA parkt, sollte rechtzeitig über Nachlassplanung und Strukturierung nachdenken – sonst wird aus kluger Geldanlage ein steuerliches Minenfeld.

Disclaimer: Die Inhalte auf dieser Website stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Sie dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Eine Haftung für finanzielle Verluste oder andere Schäden, die aus der Nutzung der bereitgestellten Informationen entstehen, wird ausgeschlossen.

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