US-Erbschaftssteuer: Das übersehene Risiko für deutsche Expats mit US-Anlagen
Viele deutsche Expats investieren über Broker wie Interactive Brokers (IBKR) in US-Aktien oder ETFs – ohne zu wissen, dass im Todesfall die US-Erbschaftssteuer (Estate Tax) zuschlagen kann.
Die US-Estate Tax fällt an, wenn eine Nicht-US-Person (z. B. deutscher Staatsbürger ohne US-Greencard) US-Vermögen vererbt. US-Vermögen ("US situs assets") umfasst:
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US-Aktien (z. B. Google, Microsoft, Apple – egal über welche Börse gekauft)
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US-ETFs (domiziliert in den USA)
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Immobilien in den USA
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Bargeld auf US-Konten
Wer als Nicht-US-Person mehr als 60.000 USD in sogenannten US-situs assets (z. B. Apple-Aktien, US-ETFs) hält, unterliegt bei Tod der US-Estate Tax – mit Steuersätzen von 26% zu 40 %.
Hinweis: Bei der US-Erbschaftssteuer zählt der Status des Verstorbenen und dessen Vermögensstruktur – nicht der Wohnsitz oder Status der Erben.
Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA existiert, schützt aber nicht vor der US-Steuer, sondern koordiniert nur, welches Land wie besteuert.
Wichtig: Wer sein Depot bei IBKR LLC (USA) führt (z. B. Expats in den VAE), hat keinen automatischen Zugriff der Erben, sondern muss erst ein US-Nachlassverfahren durchlaufen – inklusive Meldung an den IRS (Form 706-NA).
Empfehlung: Statt Direktinvestments in US-Aktien/ETFs lieber über UCITS-ETFs mit Sitz in Irland investieren – diese gelten nicht als US-Vermögen und sind erbfall-sicherer.
Wer sein Vermögen in den USA parkt, sollte rechtzeitig über Nachlassplanung und Strukturierung nachdenken – sonst wird aus kluger Geldanlage ein steuerliches Minenfeld.
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